Donnerstag, 27. August 2020


Dr. Felix Liatowitsch M.C.J., 
Konsulent und Advokat im Kanton Basel-Stadt, 
ist ein Mandantenbetrüger und ein Prozessbetrüger …


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Dieses Foto stammt von seiner Webseite und ist somit für die Öffentlichkeit bestimmt

Link zur Langversion:

https://medium.com/@dr.phil.martinhilpert/dr-felix-liatowitsch-advokat-basel-stadt-ist-ein-mandantenbetrueger-und-ein-prozessbetrueger-207dd9e13967

Kurzversion:

Der Anwalt Dr. Felix Liatowitsch, Kanzlei Liatowitsch & Partner in der Elisabethenstrasse im schweizerischen Basel, hatte im Verfahren V 1999/2025 des Zivilgerichts Basel-Stadt veranlasst, dass der Richter in einem >Verfahren zur Prüfung der Anwaltshaftung des Dr. Felix Liatowitsch<, dass der Richter seine vorherige Verfügung reduzierte und nur noch verlangte, dass zur Prüfung des Mandatsverhältnisses, dass bis 1996 dauerte, Dr. Liatowitsch nur noch seine Schreiben bis einschließlich 1992 vorlegen müsse.

Dr. Felix Liatowitsch legte dann aber eines der allerersten Schreiben, >den anwaltlichen Auftrag<, es war ein normaler anwaltlicher Auftrag, der alle Ansprüche umfasste, NICHT VOR; später wird er vor Gericht durch seine Anwälte erklären lassen, dass es nie einen anwaltlichen Auftrag gegeben habe, und >er wusste, dass der normale anwaltliche Auftrag in den Akten des durch ihn geschädigten Mandanten nicht zu finden sein wird<.

Die von ihm (durch Bitte an den Richter erwirkte) >Begrenzung auf Briefe bis einschließlich 1992< war Dr. Felix Liatowitsch wichtig, weil er mit Datum vom 07.12.1993 ein Schreiben an seinen Mandanten verfasst hatte, in dem er seine Absicht zur zivilrechtlichen Belangung eines Anwaltskollegen wegen unerlaubter Handlung ausdrücklich bestätigte.

Bereits bei einer ersten Prüfung dieses Falles durch eine Juristin der Kanzlei Liatowitsch hatte er festhalten lassen, dass der betreffende Anwalt Dr. Felix Mayer wegen unerlaubter Handlung haften könnte, und dies würde eine Verzinsung von fünf Prozent nach sich ziehen. Der Punkt dabei ist, dass „unerlaubte Handlung“ eben nicht die gesetzliche Verzinsung von fünf Prozent nach sich zieht: Es muss vielmehr nach schweizerischem Recht bei der Klagebegründung > werden<, und eine diesbezüglich falsche Antragstellung, also >(“Schadenersatz von Mayer mit fünf Prozent Zins”)

1994 entließ Dr. Felix Liatowitsch den von ihm zu beklagenden Anwalt Dr. Felix Mayer klammheimlich aus der zivilrechtlichen Haftung, die zum Juni 1994 auslaufende zivilrechtliche Verjährungsunterbrechung wurde von ihm nicht mehr verlängert, und 1995 behauptete Dr. Felix Liatowitsch dreist, dass diese von ihm veranlasste Haftungsentlassung keine Schäden verursacht hätte, da Dr. Mayer weder strafrechtlich noch zivilrechtlich zu belangen gewesen wäre: Mit der eben erwähnten sach- und fachlich unsinnigen „Klage auf Schadenersatz gegen Mayer mit einer Verzinsung von fünf Prozent“ hätten, wie dargelegt, tatsächlich keinerlei Erfolgsaussichten bestanden.

Entscheidend in diesem ganzen Zusammenhang ist aber, dass >die Auskunft, wonach unerlaubte Handlung fünf Prozent Verzinsung nach sich zieht, war: Die seinerzeitige ; als Volljuristin, die wenige Jahre später zur Bundesrichterin der Schweiz erhoben worden sein soll (nach Angaben des Dr. Felix Liatowitsch), als Volljuristin wusste sie es selbstverständlich besser, und die >< hätte selbstverständlich >die .

(dorthin hatte der seiner betrügerischen Sache absolut sichere Liatowitsch versehentlich eine Kopie des Originals hingeschickt)

Zur Vertiefung hier nochmals einige Punkte:

  • Mandatsannahme (schriftlich für „alle Ansprüche“) und erhebliche Vorschusszahlung (nach den Regeln der Schweiz ist bei einer Vorschusszahlung auch ohne schriftlichen Auftrag von einem „normalen anwaltlichen Mandat der Interessensvertretung um alle Ansprüche“ auszugehen). Eine erste Zwischenabrechnung kam 1996, eine Schlussabrechnung des anwaltlichen Mandats, >ein Mandat endet stets erst mit der Schlussabrechnung<, eine Schlussabrechnung der Kanzlei Liatowitsch und Partner liegt bis heute nicht vor.
  • Juristische Einschätzung des Falles durch die Kanzlei Liatowitsch und Partner, die sach- und fachlich vollkommen falsch und unsinnig war: Denn eine unerlaubte Handlung kann nicht mit der gesetzlichen Verzinsung von fünf Prozent geltend gemacht werden; die diesbezüglich nicht rechtskonform vorgetragene Klagebegründung wäre unvermeidbar abzuweisen (gewesen), das heißt, diese vorsätzliche falsche Rechtsberatung der Kanzlei Liatowitsch und Partner hatte nur den Zweck, die später im Jahre 1995 von Dr. Felix Liatowitsch vorgetragene Behauptung, wonach der von ihm zu beklagende Anwalt Dr. Felix Mayer weder strafrechtlich noch zivilrechtlich zu belangen gewesen wäre, vorzubereiten und argumentativ möglich zu machen. Der Betrug des Dr. Felix Liatowitsch war also von Anfang an gewollt, geplant und vorbereitet: Denn >(dass dem so von Dr. Liatowitsch geschädigten Mandanten zu keinem Zeitpunkt eine redliche anwaltliche Hilfe zuteil werden würde, er also , war gewiss — dafür sorgte die Advokatenkammer Basel-Stadt im Rahmen der Organisierten Kriminalität schweizerischer Juristen, an der die Advokatenkammer in Basel “als Drehkreuz” erheblichen Anteil hat — ich habe Beweise gegen die Advokatenkammer in Basel).
  • Nach Mandatsannahme und der Beurteilung des Falles durch die Kanzlei verwies Dr. Felix Liatowitsch in einem Schreiben nochmals auf sein besonderes Interesse an der Haftung des Advokaten Dr. Felix Mayer.
  • Sein dann diesbezüglich Schreiben vom 07.12.1993, indem er erneut auf die Haftung des Juristen Dr. Felix Mayer aufgrund unerlaubter Handlung hinwies, dürfte der mandatierte Dr. Felix Liatowitsch dem zu beklagenden Dr. Felix Mayer in Kopie zugeschickt haben, um diesen (nach meiner Meinung) zu erpressen (ein anderer Sinn und eine andere Notwendigkeit für dieses für Dr. Felix Liatowitsch heute rückwirkend sehr belastende Schreiben ist für mich nicht denkbar) — es ist nach meiner Überzeugung nicht vorstellbar, dass Dr. Liaotowitsch den Advokaten Dr. Mayer „umsonst“ aus der zivilrechtlichen Haftung entlassen haben soll.
  • ist, wie bereits dargelegt, dass bei einer korrekten Begründung der Verzinsung (gemäß den Vorgaben, die für die Zins- und Schadenshöheberechnung bei unerlaubter Handlung gelten) der Advokat Dr. Felix Mayer klar gehaftet hätte und somit der mandatierte Anwalt Dr. Felix Liatowitsch gegen Dr. Felix Mayer erfolgreich hätte klagen können und — gemäß Anwaltsmandat — erfolgreich hätte klagen müssen!
  • Aber Dr. Liatowitsch wollte zu keinem Zeitpunkt seiner Pflicht gemäß die Interessen seines Mandanten waren. Vielmehr war die gesamte Mandatsübernahme von Anfang an ein Fake, eine Täuschung und ein vorsätzlicher Betrug. Denn die offizielle Ersteinschätzung des Falles durch die Kanzlei Liatowitsch und Partner, wonach eine Klage um Schadenersatz mit fünf Prozent Zins gegen Dr. Mayer möglich sein könnte, war Blödsinn; eine solche Klage wäre gar nicht zulässig gewesen und hätte postwendend abgewiesen werden müssen. Und genau deshalb konnte Dr. Liatowitsch dann auch ganz am Ende in seinem Schreiben vom 05.12.1995 vortragen, dass Dr. Mayer zivilrechtlich () auch
  • und wollte somit grundlos eine Anwaltsgebühr von mir kassieren und ansonsten, zumindest wollte Dr. Liatowitsch sicherstellen, dass Dr. Mayer kein Geld an Geschädigte zahlen muss — wie erwähnt halte ich es für absolut ausgeschlossen, dass Dr. Liatowitsch für seine freundliche Entlassung des Dr. Felix Mayer aus der zivilrechtlichen Haftung von Dr. Mayer kein Geld gefordert beziehungsweise erhalten haben soll.
  • Dasselbe gilt übrigens auch für einen Herrn Rüegg, der ebenfalls gehaftet hätte, dessen zivilrechtliche Verjährung von Dr. Liatowitsch pflichtwidrig sogar gar nie unterbrochen worden war und der sich als Mandant des Dr. Liatowitsch herausstellte: Dr. Liatowitsch war zuvor der Scheidungsanwalt des Herrn Rüegg gewesen.

(von der Sache her klar und leicht zivilrechtlich zum Erfolg zu führenden)(zur Zivilklage

Dieser Fall ist eindeutig, und ein Advokat, Denn dort wurden all diese kriminellen Handlungen über Jahre durchdacht und möglich gemacht: Diese Kanzlei war (und ist nach meiner Überzeugung) ein Hauptquartier der Industrie des Verbrechens, was dem Ansehen und dem Selbstverständnis der Schweiz nicht genügen kann und somit “abgewickelt werden” sollte.

Montag, 24. Februar 2020

IST INNENSENATOR GEISEL DER PATE DER GEFÄHRLICHSTEN KRIMINELLEN VEREINIGUNG BERLINS?

Mein Einschreiben an den Innensenator in Berlin, ANDREAS GEISEL, vom 24.02.2020 — RT 5354 3218 6DE, eingereicht um 10:23 Uhr:

Betrifft: Organisierte Kriminalität innerhalb der Berliner Polizei; Bezugnahme auf mein Einschreiben an Sie vom 08.01.2020, vom 29.01.2020, vom 10.02.2020 sowie auf weitere Briefe und E-Mails ..

Sehr geehrter Herr Senator GEISEL

Ich wollte Sie an Ihre Pflichten erinnern.
Die von mir in meinen Schreiben erwähnten kriminellen Polizisten haben sich über Jahre regelrecht abgerackert, um durch Stalking, Verleumdung, Bedrohung, Körperverletzung, Vortäuschung von Straftaten und andere Straftaten doch noch irgendeine Hinterlist, Manipulation und Niedertracht zur Wirkung zu bringen.
 Es ist unvorstellbar und müsste eigentlich beispiellos sein, ist aber für diese erzkriminellen Kripos offensichtlich ganz normal und Alltag!

Die Frage lautet jetzt, ob eine Rückkehr zum Recht und zur Rechtsstaatlichkeit gelingt und demzufolge (!) die >>strafrechtliche Belangung der kriminellen Polizisten<< stattfindet (!) oder, ob Innensenator GEISEL sich zum Schirmherrn der Kriminellen Vereinigung des Landeskriminalamtes macht, diese Unsäglichen an ihrem verbrecherischen Tagwerk auch weiterhin nicht gehindert werden, und ob Innensenator GEISEL somit zum PATEN der >>sicherlich mit Abstand gefährlichsten KRIMINELLEN VEREINIGUNG IM LAND BERLIN<< wird.

Das ist meine Frage an Sie, sehr verehrter Innensenator GEISEL.

Packen wir es an, ich verweise auf meine vorherigen Schreiben: Schicken wir die hier gemeinten Nichtsnutze des Landeskriminalamtes, deren Straftaten feststehen und beweisbar sind, nach Tegel und ins Nichts.

SÄUBERN SIE DIESES BANDITENNEST AM PLATZ DER LUFTBRÜCKE und erreichen so endlich und erstmals eine funktionierende Polizeibehörde, die ihre Arbeit macht, anstatt, wie in meinem Fall, für externe Kriminelle „in Lohnarbeit“ Straftaten zu begehen!

Mit freundlichen Grüßen


Donnerstag, 6. Februar 2020

CDU denkt obrigkeitsstaatlich und bleibt somit merkelfaschistisch





CDU-Generalsekretär ZIEMIAK eiferte für seinen “Sektenglauben” einer inhaltlich vorbestimmten Demokratie

Alle politische Macht geht vom Volke aus, und gewählte Abgeordnete haben ihrem Mandat gerecht zu werden, und sie tun dies EIGENSTÄNDIG.

Zu glauben, dass man „von der Seite“ oder mittels „Bundesparteitagsbeschluss“ die Entscheidung einer Landtagsfraktion BESTIMMEN könne und eine einzelne demokratisch gewählte Partei von der politischen Mitwirkung ausgeschlossen werden könnte, derlei ist wieder mal überall zu hören, ist antidemokratisch, und es ist erschreckend, dass sich diese Demokratiefeinde in der CDU und in anderen Parteien auch noch im Recht fühlen.

STEINMEIER sollte seine Stimme erheben und diesen unreifen Politikern die demokratischen Spielregeln nochmals erklären: Demokratie ist eine Staats- und Regierungsform und nicht ein bestimmtes Parteiprogamm. Die politischen Inhalte werden vom Bürger und in der genauen Umsetzung von souveränen Abgeordneten entschieden. Nicht eigensinnige Privatideologien oder eine spitzfindige bis willkürliche Auslegung des Grundgesetzes, sondern der Wählerwille entscheidet die konkrete Politik.

Die CDU-Spitze verharrt in obrigkeitsstaatlichem Denken und damit im MERKEL-FASCHISMUS. Es mangelt an Demokraten in den Parlamenten -, einzig darin besteht das Problem dieses Landes.

Link zu Medium:
https://medium.com/@dr.phil.martinhilpert/es-mangelt-an-demokraten-in-der-bundes-cdu-4d4407f3acaf
https://medium.com/@dr.phil.martinhilpert/es-mangelt-an-demokraten-in-der-bundes-cdu-4d4407f3acaf